Archivnutzung

1. Benutzungsrecht

Das im Archiv der FrauenGenderBibliothek Saar (FGBS) verwahrte Archiv- und Bibliotheksgut steht der allgemeinen Benutzung zu wissenschaftlichen, kulturellen, bildungs- und fortbildungsbedingten, rechtlichen, persönlichen und kommerziellen Zwecken unter Wahrung der im folgenden festgelegten Bestimmungen zur Verfügung. Die FGBS unterstützt die Benutzung durch Fachberatung und technische Hilfsmittel. Der Benutzungsantrag ist unter Angabe von Thema und Zweck schriftlich oder mündlich zu stellen. Die Genehmigung kann mit Auflagen erteilt werden.

2. Benutzungsart

Das Archiv- und Bibliotheksgut wird zur Benutzung im Original oder in Kopie vorgelegt und ist grundsätzlich nur in den Räumen der FGBS nutzbar. Aus konservatorischen Gründen kann die Benutzung eingeschränkt werden.

3. Rechtsschutzbestimmungen

  1. Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich, bei der Verwertung der aus Archivalien gewonnenen Erkenntnisse die Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie den Schutz berechtigter Interessen Dritter zu wahren und bei Verstößen die FGBS von der Haftung freizustellen. Für Verletzungen dieser Rechte und Interessen ist sie/er der/dem Berechtigten gegenüber verantwortlich.
  2. Die Genehmigung zur Benutzung oder Veröffentlichung von Archivalien, in denen Rechte und berechtigte Interessen von Personen berührt werden, kann von einer von der Nutzerin / dem Nutzer beizubringenden Zustimmung der/des Betroffenen oder ihrer/seiner RechtsnachfolgerInnen abhängig gemacht werden.
  1. Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Findmittel und Reproduktionen jeglicher Art.
  1. Sollen aus dem Archiv- und Bibliotheksgut gewonnene Erkenntnisse für andere als im Benutzungsantrag genannte Themen oder Zwecke verwendet werden, ist ein neuer Antrag erforderlich.

4. Sorgfaltspflicht

Die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet sich, Archiv- und Bibliotheksgut sowie die Findmittel sorgfältig zu behandeln, keine Änderungen der Ordnung vorzunehmen, jedes Beschriften, Entnehmen, Radieren, Ausschneiden, Bekleben mit Merkzetteln etc. zu unterlassen, die Archivalien und Findmittel vollständig zurückzugeben. Die Entwendung von Archiv- oder Bibliotheksgut wird strafrechtlich verfolgt.

5. Reproduktionen

  1. Die Nutzerin / der Nutzer ist berechtigt, Aufzeichnungen aus den vorliegenden Dokumenten anzufertigen.
  2. Ob und in welchem Umfang von Archiv- und Bibliotheksgut Vervielfältigungen (Kopien, Fotografien, Digitalisate etc.) angefertigt werden dürfen, entscheidet die FGBS. Sie legt auch fest, ob diese Vervielfältigungen von der Nutzerin / dem Nutzer selbst oder durch die Mitarbeiterinnen der FGBS angefertigt werden. Das Kopieren vollständiger Akten, Bücher oder Zeitschriften ist ausgeschlossen; über Ausnahmen entscheidet die FGBS.
  1. Kopier- oder Reproduktionsaufträge werden im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten der FGBS bearbeitet. Die einzelnen Kopien und Reproduktionen werden zum Zwecke des Nachweises gekennzeichnet.
  1. Die entstandenen Kosten trägt die Nutzerin / der Nutzer (siehe Nutzungsgebühren).
  1. Bis zur Begleichung der Kosten bleiben die Kopien oder Reproduktionen Eigentum der FGBS. Bei Nichtbegleichung der Kosten können bereits ausgelieferte Kopien oder Reproduktionen zurückgefordert werden. In diesem Falle ist es der Auftraggeberin / dem Auftraggeber untersagt, die Kopien oder Reproduktionen für den Eigengebrauch zu duplizieren.
  2. Die Weitergabe der angefertigten Kopien oder Reproduktionen durch die Empfängerin / den Empfänger an Dritte ist ausgeschlossen.

6. Verwertung

  1. Der Abdruck von Archivalien und Reproduktionen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der FGBS.
  1. Die Nutzerin / der Nutzer ist verpflichtet, von allen gedruckten und ungedruckten Arbeiten, für die sie/er Archiv- und Bibliotheksgut der FGBS benutzt hat, unverzüglich nach Fertigstellung ein Belegexemplar unaufgefordert und unentgeltlich an die FGBS abzugeben, sofern sich aus der Benutzungsgenehmigung keine weitergehenden Verpflichtungen ergeben.

7. Ausschluss von der Benutzung

  1. Verstößt eine Nutzerin / ein Nutzer gröblich gegen die Vorschriften, wird sie/er von Benutzungen des Archiv- und Bibliotheksgutes der FGBS ausgeschlossen.

8. Personenbezogene Daten

Die FGBS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzerin / des Nutzers für statistische Zwecke sowie zur Abwicklung von Bestellaufträgen und Rechercheanfragen. Die gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Nutzerin / dem Nutzer steht das Recht zu, die Löschung der persönlichen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die FGBS wird in diesem Fall umgehend die Löschung der persönlichen Daten vornehmen, soweit der Löschung nicht rechtliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.